Umfang
Drei Stunden: zwei Stunden Hundetrainer, eine Stunde Tierarzt
„Nur einmal im Leben“: ein dreistündiger Theorievortrag – zwei Stunden Hundetrainer, eine Stunde Tierarzt. Wir stellen den Hundepass direkt vor Ort aus.
Drei Stunden: zwei Stunden Hundetrainer, eine Stunde Tierarzt
75 € inklusive Ausstellung des Hundepasses vor Ort, dazu 15 % Rabattgutschein auf die Mitgliedschaft
Ausbildungsplatz V.A.S.Z. Mistelbach, Dr. Pönninger-Straße 2, 2130 Mistelbach
Über das Formular auf der Startseite, per SMS/WhatsApp oder bei Johanna: 0660 380 57 60
Der nächste Vortragstermin steht noch nicht fest. Melde dich bei Johanna – wir sagen dir Bescheid.
Zur neuen 2. Tierhaltungsverordnung gibt es viele Fehlinformationen im Internet. Deshalb haben wir die wichtigsten Punkte für Niederösterreich zusammengefasst.
Wer einen weiteren Hund in den Haushalt aufnimmt und bei der Gemeinde anmeldet. Der allgemeine Sachkundenachweis ist grundsätzlich einmalig zu erbringen und gilt anschließend auch für weitere Hundehaltungen.
Hundehalter haben zudem innerhalb von einem Jahr einen Praxisnachweis zu erbringen.
Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die 2. Tierhaltungsverordnung geändert wird, wurde am 18. Juni 2026 veröffentlicht und trat mit 1. Juli 2026 in Kraft. In § 2a regelt sie den nun auch gemäß § 13 Abs. 4 Tierschutzgesetz (TSchG) erforderlichen Nachweis der Sachkunde für die Haltung von Hunden.
Ein allgemeiner Sachkundenachweis – beziehungsweise ein erweiterter Sachkundenachweis bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential, sogenannten Listenhunden, beziehungsweise als auffällig erklärten Hunden – gemäß dem NÖ Hundehaltegesetz ist weiterhin erforderlich. Allerdings wird der Theorieteil des neuen Sachkundenachweises nach dem TSchG auch als allgemeiner Sachkundenachweis nach dem NÖ Hundehaltegesetz gemäß § 5 Abs. 2 NÖ Hundehaltegesetz anerkannt.
Umgekehrt werden allgemeine Sachkundenachweise gemäß dem NÖ Hundehaltegesetz, welche bis zum 30. Juni 2027 absolviert wurden, auch als Theorieteil für den Sachkundenachweis nach dem TSchG anerkannt. In dem Fall ist nur mehr die praktische Einheit im Umfang von zwei Unterrichtseinheiten mit dem Hund zu absolvieren. Erweiterte Sachkundenachweise nach dem NÖ Hundehaltegesetz werden als Sachkundenachweise nach dem TSchG anerkannt.
Information zur neuen 2. Tierhaltungsverordnung
Termine siehe unten, zusätzlich individuell nach Vereinbarung – auch vormittags
75 € inklusive Ausstellung des Hundepasses vor Ort
0660 380 57 60
Unsere Kurse stehen Vereinsmitgliedern offen. Sprich uns an – wir erklären dir, wie eine Mitgliedschaft läuft.
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Johanna
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