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NÖ-Hundepass und Sachkundenachweis

„Nur einmal im Leben“: ein dreistündiger Theorievortrag – zwei Stunden Hundetrainer, eine Stunde Tierarzt. Wir stellen den Hundepass direkt vor Ort aus.

Der Theorievortrag

Umfang

Drei Stunden: zwei Stunden Hundetrainer, eine Stunde Tierarzt

Kosten

75 € inklusive Ausstellung des Hundepasses vor Ort, dazu 15 % Rabattgutschein auf die Mitgliedschaft

Wo

Ausbildungsplatz V.A.S.Z. Mistelbach, Dr. Pönninger-Straße 2, 2130 Mistelbach

Anmeldung

Über das Formular auf der Startseite, per SMS/WhatsApp oder bei Johanna: 0660 380 57 60

Nächster Vortrag

Der nächste Vortragstermin steht noch nicht fest. Melde dich bei Johanna – wir sagen dir Bescheid.

Was seit 1. Juli 2026 in Niederösterreich gilt

Zur neuen 2. Tierhaltungsverordnung gibt es viele Fehlinformationen im Internet. Deshalb haben wir die wichtigsten Punkte für Niederösterreich zusammengefasst.

Das Wichtigste vorweg

  • In Niederösterreich bleibt bei den Theorievorträgen vorerst alles beim Alten.
  • Der NÖ-Hundepass gilt bei Neuanmeldungen eines Hundes weiterhin als Nachweis und wird bis 30.06.2027 auch im Zusammenhang mit der neuen 2. Tierhaltungsverordnung anerkannt.

Wer muss den allgemeinen Sachkundenachweis absolvieren?

Wer einen weiteren Hund in den Haushalt aufnimmt und bei der Gemeinde anmeldet. Der allgemeine Sachkundenachweis ist grundsätzlich einmalig zu erbringen und gilt anschließend auch für weitere Hundehaltungen.

Ausnahmen

  • Wenn bereits der NÖ-Hundepass absolviert wurde.
  • Wenn bereits eine Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest inklusive Theorievortrag absolviert wurde.
  • Gemäß § 91 NÖ Jagdgesetz 1974, LGBl. 6500.
  • Diverse Rettungshundeprüfungen.
  • Wenn weitere gesetzliche Ausnahmen vorliegen.

Praxisnachweis

Hundehalter haben zudem innerhalb von einem Jahr einen Praxisnachweis zu erbringen.

Ausnahmen

  • Personen, die bereits einen weiteren Hund haben.
  • Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre einen Hund hatten und dies durch eine Registrierung in einer Datenbank gemäß § 24a TSchG belegen können.
  • Es gibt noch weitere Ausnahmen – diese bitte persönlich erfragen.

Offizielles Statement des Landes Niederösterreich

Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die 2. Tierhaltungsverordnung geändert wird, wurde am 18. Juni 2026 veröffentlicht und trat mit 1. Juli 2026 in Kraft. In § 2a regelt sie den nun auch gemäß § 13 Abs. 4 Tierschutzgesetz (TSchG) erforderlichen Nachweis der Sachkunde für die Haltung von Hunden.

Ein allgemeiner Sachkundenachweis – beziehungsweise ein erweiterter Sachkundenachweis bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential, sogenannten Listenhunden, beziehungsweise als auffällig erklärten Hunden – gemäß dem NÖ Hundehaltegesetz ist weiterhin erforderlich. Allerdings wird der Theorieteil des neuen Sachkundenachweises nach dem TSchG auch als allgemeiner Sachkundenachweis nach dem NÖ Hundehaltegesetz gemäß § 5 Abs. 2 NÖ Hundehaltegesetz anerkannt.

Umgekehrt werden allgemeine Sachkundenachweise gemäß dem NÖ Hundehaltegesetz, welche bis zum 30. Juni 2027 absolviert wurden, auch als Theorieteil für den Sachkundenachweis nach dem TSchG anerkannt. In dem Fall ist nur mehr die praktische Einheit im Umfang von zwei Unterrichtseinheiten mit dem Hund zu absolvieren. Erweiterte Sachkundenachweise nach dem NÖ Hundehaltegesetz werden als Sachkundenachweise nach dem TSchG anerkannt.

Unsere Infoseite zum Ausdrucken

  • Information zur neuen 2. Tierhaltungsverordnung

Kursdaten

Kurstage

Termine siehe unten, zusätzlich individuell nach Vereinbarung – auch vormittags

Kurskosten

75 € inklusive Ausstellung des Hundepasses vor Ort

Wer diesen Kurs leitet

  • Johanna

    Johanna

    0660 380 57 60

Anmeldung

Kontakt

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Johanna

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